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   OLG Karlsruhe, 02.08.2012 - 7 W 26/12   

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https://dejure.org/2012,37983
OLG Karlsruhe, 02.08.2012 - 7 W 26/12 (https://dejure.org/2012,37983)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.08.2012 - 7 W 26/12 (https://dejure.org/2012,37983)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. August 2012 - 7 W 26/12 (https://dejure.org/2012,37983)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 411a Abs. 2; ZPO § 411 Abs. 1 S. 2
    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachten zögerlich erstellt: Voraussetzung für Ordnungsgeld?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachten zögerlich erstellt: Kein Ordnungsgeld ohne Fristsetzung! (IBR 2013, 116)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.2007 - VI ZB 4/07

    Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Nichterscheinens der persönlich geladenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2012 - 7 W 26/12
    Derartige Auslagen gehen vielmehr zu Lasten der nach dem Schlussurteil kostenpflichtigen Partei (BGH, NJW-RR 2007, 1364 ff., juris Tz. 23; Zöller/Greger, a.a.O., § 380 Rn. 10).
  • OLG Rostock, 06.10.2009 - 1 U 3/08

    Gutachtenauftrag: Zwangsmittel wegen hartnäckiger Fristversäumung bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.08.2012 - 7 W 26/12
    Es kann jedoch dahinstehen, ob dies etwa der Fall ist, wenn der Sachverständige selbst das Gutachten für einen bestimmten Termin zugesagt hat und es sich deshalb um eine reine Förmelei handeln würde (vgl. MünchKomm/Zimmermann, a.a.O.; OLG Rostock, Beschluss vom 06.10.2009, 1 U 3/08, juris Tz. 6).
  • OLG München, 10.01.2017 - 28 W 19/17

    Fristsetzung als Voraussetzung eines Ordnungsgeldbeschlusses gegen einen

    Nur wenn der Sachverständige diese erste Frist versäumt hat, darf ihm eine Nachfrist unter Androhung eines Ordnungsgeldes gesetzt werden (Beck'scher Online-Kommentar ZPO, Vorwerk/Wolf 22. Edition, Stand 1.9.2016, Rn. 5.1 zu § 411 ZPO, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2.8.2012, 7 W 26/12, OLG Hamm, Beschluss vom 1.10.1997, 12 W 24/97).
  • LSG Sachsen, 16.03.2018 - L 1 KR 66/18

    Zulässigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen Sachverständigen im

    Denn nur wenn der Sachverständige die erste Frist versäumt hat, kann ihm eine Nachfrist unter Androhung eines Ordnungsgeldes gesetzt werden (vgl. Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 411 ZPO Rn. 8; LSG Sachsen-Anhalt, a.a.O., Rn. 16; Oberlandesgericht (OLG) München, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 28 W 19/17 - Rn. 21; Bayrisches LSG, Beschluss vom 6. Februar 2014 - L 2 R 466/12 - Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 3 W 695/13 - Rn. 7; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. August 2012 7 W 26/12 - Rn. 5; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2012 - L 27 P 84/10 B - Rn. 3, alle juris).
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